Anspruch auf einen Kitaplatz

Nach §24 Abs.2 SGB VIII gilt, dass jedes Kind zwischen ein bis drei Jahre einen Anspruch auf einen Kitaplatz hat. Jedoch gilt dabei zu beachten, dass sich dieser Anspruch nicht auf einen Wunsch-Kitaplatz bezieht. 

Für die Eltern des Kindes besteht ein Anspruch auf 20 Stunden pro Woche, wobei Vollzeittätigen ein Anspruch auf bis zu 45 Stunden pro Woche zusteht. 

Geht es darum, einen Kitaplatz für das Kind zu bekommen, sollte man im ersten Schritt selber suchen, um eventuell auch einen Platz in der favorisierten Kita zu bekommen. Erhält man jedoch keinen Platz mehr, kann man sich im nächsten Schritt an das Jugendamt wenden, die für die Eltern die Suche übernehmen. Erhält man jedoch vom Jugendamt eine Ablehnung, besteht die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen und eine Kitaplatzklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Die Klageerhebung muss sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. 

Bei einer Klage geht es im Vordergrund um den Kitaplatz an sich, aber nebenbei auch um die Erstattung derjenigen Kosten, die für die alternative Betreuungspflicht, wie beispielsweise eine Tagesmutter, bis dahin angefallen sind.

Es ist allerdings so, dass es tatsächlich keine freien Plätze mehr gibt, so liegt es in der Pflicht der Gemeinde, ein alternatives Betreuungsmodell für die Familie zu bezahlen. 

Diese Seite soll Ihnen zeigen, in welchen Schritten man am besten vorgeht, um einen Kitaplatz zu erhalten und welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kitaplatzklage erfüllt sein müssen.