Für die Erteilung eines Kitaplatzes an das Kind können die Eltern Klage erheben. Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn es freie Plätze bei den Kitas gibt, das Kind und Recht auf einen Kitaplatz hat, aber trotzdem keinen Platz bekommt.
Zuerst müssen die Eltern vor Klageerhebung einen Platz suchen. Wenn die Suche erfolglos endet, dann sollten sie sich mit dem zuständigen Jugendamt in Kontakt setzen. Das Jugendamt muss dann innerhalb von drei Monaten einen Platz für das Kind bei einer Betreuungseinrichtung finden. Wenn das Amt keinen Platz finden konnte oder der Antrag aus anderen Gründen abgelehnt wurde, wird den Erziehungsberechtigten ein Ablehnungsbescheid erteilt. Für die spätere Klageerhebung müssen die Erziehungsberechtigten gegen den Bescheid fristgerecht (in Vier Wochen nach Erhalt des Bescheids) Widerspruch einlegen. Wenn die Eltern darauf nicht fristgerecht reagieren, werden sie kein Recht auf Klage haben. Mit dem Widerspruch wird der Antrag auf den Kitaplatz nochmal geprüft.
Die Erteilung eines neuen Ablehnungsbescheids nach dem Widerspruch weist den Eltern das Recht auf die verwaltungsgerichtliche Klage zu. Erst dann können sie die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen den richtigen Gegner (die Stadt oder Gemeinde) erheben. Damit die Betreuung des Kindes nicht sehr lange aufgeschoben wird, können die Eltern ein Eilverfahren beantragen, um die Gerichtsverfahren auf vier bis sechs Wochen zu verkürzen.
Die Klageerhebung erfolgt entweder mündlich oder schriftlich. Wenn die schriftliche Klageform bevorzugt wird, muss der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift und der ursprünglichen Bescheid des Jugendamts mit Aktenzeichen und Datum in der Klageschrift genannt werden. Die Klageschrift soll auch detaillierte Erklärungen für die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes beinhalten.
Die Klage kostet grundsätzlich nichts und die gerichtlichen Gebühren werden von der Gemeinde oder Stadt übernommen. Andere Kosten wie die Beratung eines Anwalts müssen die Eltern selber bezahlen.