Kita-Gutschein

Der Kita-Gutschein ist ein neuer, einfacher Weg für Eltern, die für ihre Kinder einen Kitaplatz suchen. Das System ist in Deutschland noch nicht weit verbreitet, jedoch haben Großstädte wie Berlin und Hamburg schon damit angefangen, die verfügbaren Kitaplätze mit der Erteilung der Kita-Gutscheine zu verteilen.

Die Eltern müssen die örtlich zuständigen Jugendämter kontaktieren und einen Antrag auf den Kita-Gutschein stellen. Der Gutschein berechtigt die Eltern, einen der verfügbaren Kitaplätze für ihr Kind auszusuchen. Den Gutschein lösen sie dann für die gewählte Einrichtung ein und das Kind bekommt seinen Platz in der Kita, wenn es einen verfügbaren Platz dort gibt. Der Kita-Gutschein wird dann von der Einrichtung an die Stadt oder Gemeinde weitergeleitet und dafür bekommt diese die benötigte finanzielle Förderung für den neu verteilten Platz.

Dadurch wird der Konkurrenz für die Kitaplätze gehemmt. Die Kitas werden so viel Geld bekommen, je nachdem wie viele Kinder sie betreuen. Das schafft auch den Trieb für die Kita, dass sie sich immer weiterentwickelt damit sie von den Eltern bevorzugt wird.

Die Wahl der passenden Kita bedeutet jedoch nicht, dass das Kind den Platz trotz Vorliegen eines Gutscheins bekommt, weil es im Endeffekt darauf ankommt, ob verfügbare Plätze in der Kita überhaupt vorhanden sind. Es ist empfehlenswert, bei vielen Kitas einen Platz zu beantragen, um die Chancen für die Zusage eines Platzes zu erhöhen. Der Antrag auf einen Gutschein wird von den Gutscheinstellen der Jugendämter angenommen. Da wird nach folgenden Unterlagen gefragt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie von dem Ausweis
  • Aktuelle Meldebestätigung von dem Einwohnermeldeamt
  • Aktuelles Einkommensnachweis von den letzten Zwölf Monaten
  • Eine Erklärung des Arbeitgebers für die Konkretisierung des Betreuungsbedarfs wegen unregelmäßigen Arbeitszeiten
  • Ein Ausbildungsvertrag, eine Studienbescheinigung usw. als die erweiterte Betreuung rechtfertigende Faktoren, wenn sie vorhanden sind

Die Beantragung soll drei bis sechs Monate vor dem planmäßigen Betreuungsbeginn erfolgen. Der Kita-Gutschein ist ein effektiver Weg für die Reduktion der Elternbeiträge für die Betreuung. Auch wenn das Kind schon einen Platz bei einer Kita hat, könnte der Gutschein beantragt werden. Ohne ein Kita-Gutschein tragen die Eltern die Betreuungskosten selbst. Eine rückwirkende Erstattung der Kosten kommt nicht in Betracht.

Die Flüchtlinge können auch die Erteilung eines Kita-Gutscheins beantragen, wenn sie seit mindestens drei Monaten in Deutschland gelebt haben. Für Kinder mit Behinderungen gibt es auch die Möglichkeit des Kita-Gutscheins. Da nicht alle Kitas für die Betreuung dieser Kinder geeignet sind, müssen spezielle Kitas eingerichtet und ausgesucht werden. Es kommt auf den Einzelfall an, wie schwer die Behinderung ist und wie die Behinderung die Betreuung des Kindes beeinflussen wird. Individuelle Ermittlung der Förderbedarf ist für den finanziellen Aspekt der Betreuung wichtig.